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Wir stehen Ihnen Rede und Antwort

7 typische Fragen von Eigentümern zum Hausverkauf

Jedes Haus und jeder Verkauf ist einzigartig ist. Dennoch kennen wir aus unserer langjährigen Tätigkeit als Immobilienmakler genau die Fragen, die sich fast jeder Eigentümer im Zuge des Hausverkaufs stellt. Darum haben wir Ihnen im Folgenden die relevanten Informationen kurz und verständlich aufbereitet.

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Kundenberatung
Ist ein Hausverkauf steuerpflichtig?

Wie hoch die Steuern beim Hausverkauf wirklich sind, ist eine Frage, die individuell angeschaut werden muss. Allerdings fällt in jedem Fall für den Käufer die Grunderwerbssteuer an und darauf folgt die jährliche Grundsteuer.

Für Sie als Verkäufer fällt bei einem Immobilienverkauf unter Umständen Spekulationssteuer an.

Ausnahmen:

  • Das Haus ist bereits 10 Jahre in Ihrem persönlichen Besitz, z. B. wenn Sie Ihr Haus vermietet haben
  • Das Haus wird von Ihnen im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangen Kalenderjahren selbst genutzt

Fällt die Spekulationssteuer für Sie an, dann hängt die Höhe wesentlich vom individuellen Einkommenssteuersatz und dem Wertzuwachs ab.

Lassen Sie sich gerne eingehend von uns beraten, damit Sie unliebsame Überraschungen finanzieller Art vermeiden.

Tipp: Bei der Wertermittlung nutzt das Finanzamt häufig ungenauere Verfahren als offizielle Gutachter. Daher kann es in einigen Fällen sein, dass Sie mehr Spekulationssteuer zahlen müssten als eigentlich nötig. Wenn Sie glauben, dass der Immobilienwert geringer ist als der vom Finanzamt festgelegte, müssen Sie das allerdings belegen können. Das kann durch eine professionelle und detaillierte Wertermittlung geschehen. Ist der Immobilienwert tatsächlich geringer, können Sie dies dem Finanzamt mitteilen und dadurch oft auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

Wie bestimme ich den richtigen Angebotspreis?

Erster Anhaltspunkt ist sicherlich der Verkehrswert Ihres Hauses. Allerdings wird dieser auf Grundlage neutraler Fakten zu Ihrer Immobilie ermittelt. Im Sinne der Verordnung für die Immobilienwertermittlung wird dazu entweder das Vergleichswertverfahren oder das Ertragswertverfahren gewählt.

Wir sind allerdings der Überzeugung, dass Ihr Hausverkauf umso erfolgreicher wird, je tiefer Sie sich mit den Details beschäftigen. Gerne betrachten wir für Sie die aktuelle Marktsituation, berücksichtigen die speziellen Vorzüge Ihres Hauses und gehen individuell auf die Zielgruppe ein. Gemeinsam legen wir dann einen passenden Angebotspreis fest, der in vielen Fällen den Verkehrswert übersteigt und auch auf dem Markt gezahlt wird.

Welche Dokumente benötige ich für den Verkauf meines Hauses?

Gleich zu Beginn des Verkaufsprozesses muss bereits der Energieausweis vorliegen und den Interessenten unaufgefordert zur Verfügung gestellt werden. Im späteren Verlauf werden noch weitere Unterlagen benötigt. Diese sind beispielsweise:

  • Flurkarte vom Katasteramt der Gemeinde
  • Grundbuchauszug vom Amtsgericht
  • Baugenehmigung und -plan
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Aufstellung über Modernisierungen und Sanierungen
  • Versicherungsunterlagen für das Gebäude
Wie finde ich einen zuverlässigen Käufer?

Sobald Ihr Hausangebot auf dem Markt ist, melden sich die Interessenten. Doch darunter gibt es immer Menschen, die sich einfach gerne andere Immobilien anschauen oder sich für einen späteren Kauf bereits langfristig vorbereiten möchten. Um die wirklichen Kaufinteressenten herauszufiltern, setzen wir als erfahrene Makler auf unser ausgeprägtes Feingefühl, erprobte Fragestellungen und bewährte Verfahren. Wir überprüfen für Sie die Interessenten auf Seriosität und Bonität, bevor diese Ihre wertvolle Zeit in Anspruch nehmen.

Kann ich für Mängel nach der Übergabe haftbar gemacht werden?

Im Normalfall wird spätestens bei der offiziellen Übergabe das Haus genauestens in Augenschein genommen und so wie gesehen vom Verkäufer auf den Käufer übertragen. Eine Haftung für sichtbare Mängel oder Schäden gibt es nicht. Allerdings ist der Verkäufer laut Bürgerlichem Gesetzbuch verpflichtet, das Haus frei von Sach- und Rechtsmängeln an den Käufer zu übergeben (§ 433 BGB). Weisen Sie daher immer auch ungefragt auf etwaige Mängel hin und halten Sie diese gemeinsam mit dem Käufer fest. So umgehen Sie Unstimmigkeiten und Streitigkeiten im Nachhinein.

Was kommt beim Notartermin auf mich zu?

Erst mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags beim Notartermin, wird der Hausverkauf rechtskräftig. Dazu müssen beide Vertragsparteien anwesend sein und sich mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Der Notar verliest den Vertragsinhalt und Käufer und Verkäufer prüfen noch einmal die Details wie besondere Nebenabsprachen. Wir stehen Ihnen bei dem Termin gerne zur Seite und helfen Ihnen im Vorfeld bei den Vorbereitungen. Wir übermitteln alle relevanten Unterlagen mit entsprechender Vorlaufzeit an den Notar. Dieser benötigt u. a. Angaben über

  • das Grundstück und das Haus (z.B. Grundbuchauszug)
  • den vereinbarten Kaufpreis
  • den Termin und besondere Modalitäten für die Zahlung
  • den Übergabetermin
  • mögliche bestehende Mängel

Wenn Sie uns mit dem Verkauf Ihres Hauses beauftragen, dann tragen wir Sorge, dass der Notartermin reibungslos vonstatten geht.

Kann ich mein Haus trotz laufenden Kredits verkaufen?

Mit dem Hausverkauf können Sie die Hypothek zurückzahlen. Sie sollten allerdings wissen, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung zu entrichten ist, wenn Sie den Kredit vorzeitig ablösen. Denn die kreditgebende Bank berechnet Ihnen den daraus entstandenen Schaden weiter. Gerne beraten wir Sie im Vorfeld, mit welcher Summe Sie zu rechnen haben.

Haben Sie noch ein Anliegen?

Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.

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